Allgemeine Geschäftsbedingungen
(nachfolgend AGB) für Kunden der
vemap Einkaufsmanagement GmbH
Berggasse 31, A-1090 Wien
(eingetragen unter FN 144545 t)
vemap Einkaufsmanagement GmbH ist ein Application Service Provider (nachfolgend ASP) mit der Bezeichnung vemap. Unternehmen als Nachfrager (nachfolgend Kunden) erhalten von vemap die Berechtigung, auf Softwareapplikationen (nachfolgend ASP- Software), die auf den zentralen Servern von vemap installiert sind, über Internet zuzugreifen und diese für ihre Zwecke zu nutzen.
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Bereitstellung und Inanspruchnahme der Leistungen von vemap gegenüber dem Kunden und die vertragliche Beziehung zwischen vemap und dem Kunden. Die Nutzung der ASP- Software erfolgt für den Kunden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Kunden sowie von diesem eingeladenen Anbietern/Lieferanten (nachfolgend Lieferanten) finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn vemap diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
Zusätzlich zu den AGB findet die Leistungsbeschreibung mit dem Servicelevel und den Mitwirkungspflichten des Kunden (nachfolgend LB), sowie das Sicherheits- und Betriebskonzept (nachfolgend SBK) Anwendung. Der Umfang der Nutzung wird mit dem Kunden festgelegt und in einem gesonderten Rahmenvertrag geregelt. Darüber hinausgehende, vom Kunden gesondert bestellte Dienstleistungen werden in einem Dienstleistungsvertrag geregelt.
1. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
vemap übergibt dem Kunden ein schriftliches Angebot. Grundlage dieses Angebotes sind die AGB, die LB und das SBK, jeweils in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Form. Ein Vertrag zwischen vemap und dem Kunden kommt dann zustande, wenn der Kunde die Zweitschrift des Angebotes firmenmässig unterzeichnet und an vemap retourniert und vemap daraufhin dem Kunden die Zugangscodes (Masterlogin für den Verwalter) übergibt.
2. ALLGEMEINE REGELN ZUR NUTZUNG DER ASP- SOFTWARE
Die Kunden treten über die ASP- Software mit ihren Geschäftspartnern in Kontakt. Vertragsabschlüsse zwischen Kunden und ihren Geschäftspartnern können sowohl über die Einrichtungen von vemap, als auch außerhalb desselben erfolgen, jedoch beschränkt sich die Mitwirkung von vemap lediglich auf die Bereitstellung der ASP- Software.
Die vemap nimmt keinen Einfluss auf die vom Kunden oder deren Geschäftspartnern bereitgestellten Daten, überprüft auch nicht die Rechtmäßigkeit von Daten und Informationen; diese liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
Die vemap stellt auch nicht die Bedingungen, zu denen der Kunde mit seinen Geschäftspartnern kontrahiert, zur Verfügung. Die Regelung der Rechtsbeziehungen mit seinem Geschäftspartnern, die Art und Weise der Durchführung des Geschäftes, obliegt ausschließlich dem Kunden. vemap nimmt an der Nutzung der weiteren Verwendung der Software durch den Kunden in keiner Weise Einfluss. vemap ist daher weder Bote, Mittler, Berater noch Stellvertreter noch in einer sonstigen Art und Weise beteiligt. Die Nutzung und Innehabung der Software obliegt ausschließlich dem Kunden.
vemap übernimmt keine wie auch immer gearteten Einflussnahmen, Warnungen oder sonstige Maßnahmen, um den Betrieb der Software auf den Maschinen und Betriebsmitteln des Kunden in Gang zu setzen oder deren Funktionalität zu überprüfen, und zwar weder hinsichtlich der Hard- noch der Software, noch hinsichtlich der Nutzung oder Verwend- oder Anwendbarkeit im Geschäftsbetrieb des jeweiligen Kunden.
Weder für den Kunden noch für deren Geschäftspartner wirkt vemap als Stellvertreter, Überbringer oder sonstiger Beauftragter. vemap erbringt keinerlei Vermittlungsleistung als Händler, Makler oder ähnliches und tritt nie als Vertragspartei ein.
Nur der Kunde und sein Geschäftspartner sind aus einem unter Verwendung von vemap entstehenden Vertrag berechtigt und verpflichtet.
Der Kunde hat das Recht, Geschäftspartner nach seinem Gutdünken zu einem Online- Verfahren einzuladen. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist für den Geschäftspartner kostenlos.
Der Kunde hat das Recht, die an seinem Online- Verfahren teilnehmenden Geschäftspartner unter Wahrung der Anonymität über ihre Reihung im Vergleich mit den weiteren Lieferanten und über sonstige, für das Online- Verfahren wichtige Umstände, zu informieren.
Alle Formen der Preismanipulation sind nicht gestattet. So dürfen zum Beispiel Kunden im Rahmen der von ihnen eingeleiteten Online- Verfahren zwecks Einflussnahme auf die Preisgestaltung weder durch Mitarbeiter noch durch sonstige Personen Angebote abgeben.
Die Eingabe von Viren, Trojanern oder anderen exekutierbaren Programmen, die geeignet sind, Systeme oder Daten zu schädigen, in solche unbefugt einzusehen oder diese zu löschen, ist untersagt.
vemap stellt dem Kunden die ASP Software, die in der LB näher beschrieben ist, zur anteiligen Nutzung auf Basis des SBK zur Verfügung.
vemap sorgt dafür, dass die ASP- Software im World Wide Web bereit steht, weist jedoch den Kunden darauf hin, dass aufgrund der technischen Gegebenheiten des Internet keine Gewähr für ständigen, ordnungsgemäßen Datentransfer gegeben ist.
vemap übergibt dem Kunden gleichzeitig mit den Zugangscodes eine Bedienungsanleitung und Trainingsunterlagen, die die Benutzung und die Gewährleistung des betrieblichen Einsatzes der ASP- Software ermöglicht. Die Dokumentation enthält auch typische Störsituationen, die der Kunde schnellstmöglich zu beseitigen hat.
vemap räumt dem Kunden das Recht ein, die Softwarefunktionen, die in der LB beschrieben sind, zu nutzen und zwar ausschließlich über die URL Adresse von vemap und ausschließlich auf den Servern von vemap unter der Einhaltung der im Angebot bzw. in diesen AGB geregelten Bedingungen.
Der Kunde erhält einen Online- Zugang zu der ASP- Software für die Dauer des Vertragsverhältnisses. vemap übermittelt dem Kunden die für den Online-Zugang erforderlichen Codes (Masterlogin und Passwort). Über den Online- Zugang kann der Kunde die ASP- Anwendungen selbständig für seine eigenen Zwecke nutzen.
Die für den Online- Zugriff des Kunden auf die ASP- Anwendung notwendige Soft- und Hardware, sowie ggf. eine Domain wird von vemap nicht geschuldet. Es ist Sache des Kunden, für alle erforderlichen Geräte, Einrichtungen zur Datenübertragung sowie Telekommunikationsdienste zu sorgen und auch die Kosten hierfür zu tragen.
Eine räumlich- gegenständliche Weitergabe der dem ASP- Betrieb zugrunde liegenden Bestandteile, insbesondere der ASP- Software an den Kunden findet weder ganz noch teilweise statt.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
Den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte in Programme, die von vemap betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen.
Den Versuch zu unterlassen, nicht autorisierten Personen Zugang zu den Modulen von vemap zu gewähren, bzw. Zugangsberechtigungen zu erteilen. Dies gilt insbesondere auch für Personen aus dem Kreis der Mitbewerber von vemap.
Die dem Kunden zugeordneten Zugangsberechtigungen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen, bzw. sie zu ändern oder von vemap ändern zu lassen, wenn die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangten.
Dafür zu sorgen, dass insbesondere bei der Übernahme von Texten und Daten auf die Server von vemap alle durch den Anbieter dieser Information festgelegten Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte eingehalten werden.
vemap nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine unrichtigen Informationen, oder Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten über die ASP- Anwendungen anzubieten, zu übermitteln oder auf solche hinzuweisen.
Verträge, die über die ASP- Anwendungen geschlossen werden, nur im rechtlich zulässigen Rahmen zu schließen.
Den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu nutzen.
Bei der Einladung von Lieferanten zur Nutzung der ASP- Software von vemap diese auf die AGB hinzuweisen.
Die an vemap übermittelten Daten regelmäßig und gefahrenentsprechend, mindestens einmal täglich zu sichern.
Mängel oder Schäden, welche die Sicherheit oder den Betrieb der Online- Dienste stören könnten, unverzüglich an vemap unter der Rufnummer +43-1-3157940 zu melden.
Verletzt der Nutzer schuldhaft seine Pflichten gemäß den vorstehenden Bestimmungen, wird er vemap von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Anbieter oder Dritte gegen vemap geltend machen, sowie vemap entstehende Schäden ersetzen.
6. EIGENTUMS- UND ÄNDERUNGSVORBEHALT
vemap behält sich alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der Form und Darbietung Ihrer Dienste und ihrer Website, an der Software und den Applikationen, weiters an den graphischen Oberflächen, dem Design und den Animationen vor. Dies gilt auch für sämtliche weitere Versionen und Weiterentwicklungen sinngemäß. vemap behält sich vor, die Anwendungen für den Kunden jederzeit in zumutbarer Weise zu ändern bzw. weiter zu entwickeln.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen Dritten zu überlassen, ausgenommen hievon ist die Einladung von Geschäftspartnern.
Die Nutzung der ASP- Software durch Geschäftspartner aufgrund einer Einladung durch den Kunden unterwirft sich der Geschäftspartner den für ihn relevanten Bestimmungen dieser AGB. Ein Vertragsverhältnis zwischen vemap und den Geschäftspartnern wird durch diese Nutzung nicht begründet.
Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch Mitbenutzung oder unberechtigte Nutzung entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei einem Vertragsverstoß vemap das Recht zusteht, den Zugang zur ASP- Software ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu sperren. Der Kunde bestätigt, dass die Sperrung der Zugangscodes ohne vorherige schriftliche Ankündigung durch vemap erfolgen kann, sobald vemap Kenntnis von einer schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den Kunden, welche vemap zur Aufhebung des Vertrages berechtigt, erlangt.
Die Berechtigung zur Sperrung des Zugangscodes löst keinen wie auch immer gearteten Schadenersatzanspruch des Kunden gegenüber vemap aus. Durch die nachhaltige Sperrung des Zugangscodes ist das Vertragsverhältnis – selbst wenn keine schriftliche Vertragsbeendigungserklärung durch vemap erfolgt ist – beendet. Der Vertrag wird daher durch die nachhaltige Sperrung des Zugangscodes, sohin durch eine Handlung, beendet.
Der Kunde bestätigt, dass er sich über die Brauchbarkeit und Tauglichkeit der ASP - Software, die ihm vemap zur Nutzung überlässt, informiert hat. vemap übernimmt daher keine wie immer geartete Haftung oder Zusage für die Verwendbarkeit, Tauglichkeit, Brauchbarkeit, Ertragsfähigkeit, Anwendbarkeit oder sonstige Wirtschaftlichkeit oder Vorteilhaftigkeit der Software für den Betrieb des Kunden. Vereinbart ist ein vollständiger Gewährleistungsausschluss.
Sollten Mängel während der Nutzung auftreten, die eine Verwendbarkeit nachhaltig unmöglich machen, so ist der Kunde zur Vertragsbeendigung berechtigt, ohne dass jedoch Schadenersatzansprüche gegenüber vemap geltend gemacht werden können. Dieser vollständige Gewährleistungsausschluss gegenüber vemap wurde beim Entgelt berücksichtigt und stellt eine Vertragsgrundlage dar.
Die Haftung von vemap wird für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ebenso der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter. Ausgeschlossen wird auch jegliche Gewährleistung aufgrund technischer Gegebenheiten des Internets, sodass keine Gewähr für die Verfügbarkeit von technischen Einrichtungen Dritter oder der vemap besteht. Ebenso besteht keine Gewähr für die fehlerfreie, sofortige und sichere Übertragung über das Internet zwischen vemap und den Kunden sowie deren Lieferanten. Die Höhe eines allfälligen Schadenersatzanspruches gegen vemap wird mit einem Betrag von zehntausend Euro begrenzt.
Schadenersatzansprüche sind, bei sonstigem Verfall, binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren ab Entstehen des anspruchsbegründeten Sachverhalts, geltend zu machen.
Ausdrücklich ausgeschlossen wird auch die Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene darüber hinausgehende Einsparungen, mittelbare oder sonstige Folgeschäden nach Maßgabe der oben angeführten Bedingungen. vemap lehnt auch jegliche Haftung für den Inhalt von Websites Dritter, sowie von jenen ab, die auf direkte oder indirekte Weise auf die Website von vemap verweisen.
Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die im Zuge des Vertrages mit vemap hervorgekommenen Angebote, Berichte, Pläne, Programme, Leistungsbeschreibungen und dgl. nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Softwareprogramme ohne Zustimmung an Dritte zu übergeben, bzw. in die Softwareprogramme Einsicht zu gewähren.
vemap und der Kunde verpflichten sich wechselseitig für alle Umstände, die nach vernünftiger Überlegung als interne geschäftliche Belange der Vertragspartner angesehen werden müssen, jederzeit und auch nach Vertragsbeendigung hinausgehende gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für Umstände, die aufgrund und im Zuge der Vorvertragshandlungen bekannt wurden.
Soweit im Einzelfall mit dem Kunden nichts vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines jeden Vertragsjahres aufgekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.
Die Inanspruchnahme der Leistungen von vemap ist für Kunden kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten und die Art der Vergütung sind im Angebot an den Kunden geregelt.
Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen; dies betrifft auch Änderungen dieser Schriftformklausel.
Der Kunde ist zur Aufrechnung von Forderungen nur dann berechtigt, wenn eine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch vemap an Dritte übertragen.
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen vemap und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird das Handelsgericht Wien vereinbart. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wien.
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit dieses Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen tritt, mangels Verfügbarkeit dispositiver Normen, rückwirkend diejenige wirksame Bestimmung, die von beiden Parteien unter Heranziehung der Grundsätze von Treu und Glauben bei Wissen um die Unwirksamkeit der Bestimmung vereinbart worden wäre.