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Bekanntmachungen

Die entsprechenden Daten für die Bekanntmachungen werden über Schnittstellen automatisiert an die entsprechenden Publikationsmedien (Amtsblatt der EU und nationale Publikationsmedien) gesendet

Bei Vergabeverfahren mit Bekanntmachung (oder bei Vorinformationen) werden die entsprechenden Daten über Schnittstellen automatisiert an die entsprechenden Publikationsmedien (Amtsblatt der EU und nationale Publikationsmedien) gesendet. Daten müssen nicht doppelt eingegeben werden, sondern werden – um Fehler zu vermeiden - direkt aus dem Vergabeverfahren übernommen.  Zusätzlich zu den entsprechenden Publikationsmedien wird die Bekanntmachung auch auf dem eigenen Beschaffungsportal online gestellt. Direkt über die Bekanntmachung am Beschaffungsportal können sich dann die Interessenten bewerben und die Verfahrensunterlagen downloaden.

vemap bietet auch eine eigene Website an, auf der alle Bekanntmachung aus Österreich und alle Bekanntmachungen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gesammelt werden. Bewerber und Bieter können sich eigene Suchprofile anlegen und werden dann automatisch über die passenden Bekanntmachungen informiert. Besuchen Sie unser Website: www.e-Beschaffung.at