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Das Bundesvergabegesetz 2018 ist in Kraft!

21.08.2018

Das Bundesvergabegesetz 2018 ist in Kraft!

Seit  21.08.2018 ist das im März vom Ministerrat beschlossene Bundesvergabegesetz 2018 endlich in Kraft getreten! Das neue Bundesvergabegesetz geht auf die EU-Vergaberichtlinien 2014 zurück, die damit sehr verzögert in nationales Recht umgesetzt wurden.

Das neue Bundesvergabegesetz bringt wesentliche Änderungen für Auftraggeber- und Bieter mit sich. Besonders Auftraggeber müssen sich bei Vergabeverfahren nach dem neuen Bundesvergabegesetz auf einige „heikle“ Änderungen, wie zum Beispiel die Wahrung der Anonymität der Bewerber und Bieter bei Verfahren mit Bekanntmachungen und die Zurverfügungstellung alle Verfahrensunterlagen bereits in der ersten Stufe, einstellen.

Von Änderungen betroffen sind unter anderem auch die

  • Fristen
  • Ausnahmetatbestände
  • Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bieter
  • Ausschlussgründe
  • dann natürlich die bereits oft thematisierte Präferenz des Bestbieterprinzips
  • neuen Bestimmungen zur Angebotsöffnung
  • neuen Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung
  • Grenzen der nachträglichen Vertragsänderung
  • neuen Dokumentations- und
  • Bekanntmachungspflichten
  • uvm.

Neu ist auch die Verfahrensart  „Innovationspartnerschaft“, sowie die Regeln  für die „Markterkundung“, bei der ein öffentlicher Auftraggeber zur Vorbereitung auf ein Vergabeverfahren durch die Erkundung des Marktes potentiell interessierte Unternehmer über seine Pläne und Anforderungen informieren kann und Informationen einholen darf.

Und nicht zu vergessen: Ab 18.10.2018 die Verpflichtung zur eVergabe!

Wir haben die letzten Monate intensiv daran gearbeitet, alle Anpassungen an das neue Bundesvergabegesetz 2018 rechtzeitig umzusetzen. Wir können unseren Kunden somit Änderungen, die das Gesetz in Bezug auf die Abwicklung von Vergabeverfahren, Dokumentations- und Bekanntmachungspflichten mit sich bringt, abnehmen und diese können sich auf die Inhalte und technischen Anforderungen Ihrer Vergaben konzentrieren.  Auch das viel diskutierte Thema der umfangreichen und komplizierten Verwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ESPD) haben wir gelöst, sodass unsere Kunden, Bewerber und Bieter diese einfach direkt im Beschaffungsportal ausfüllen oder hochladen können.

Der restliche Sommer 2018 kann also trotz Inkrafttretens des neuen BVergG 2018, dank unserer Lösungen, noch in vollen Zügen genossen werden. Weitere Informationen finden sich hier: https://www.vemap.com/bundesvergabegesetz