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Keine Medienbrüche – Warum?

Nur dann, nutzen Sie alle Vorteile und Einsparungspotentiale der e-Vergabe!

Bereits 2010 hat die EU-Kommission den Begriff der e-Beschaffung Grünbuch definiert: „e-Beschaffung ist ein Überbegriff für die Ablöse papier-gestützer Verfahren … über die gesamte Beschaffungskette: von der Veröffentlichung der Ausschreibung, Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen, Einreichung von Angeboten, Bewertung, Zuschlag, Bestellung, bis zur Fakturierung und Bezahlung.“

Im April 2013 erfolgte dann Bericht der EU Expertengruppe zu eProcurement (eTEG-Gruppe). In diesem Bericht wird als entscheidender Punkt angeführt wird, dass man sich sogenannten „neuer Generation von eVergabe-Plattformen“ bedienen soll um Medienbrüche zu vermeiden und so alle Vorteile der elektronischen Beschaffung ausschöpfen zu können. Zitat:„Systeme für die elektronische Submission sollten relevante Informationen zunehmend als strukturierte Inhalte gestalten, um allen Beteiligten (AG & AN) die Wiederverwendung bereits erfasster Daten zu ermöglichen“

Unsere Kunden nutzen somit nicht nur die „Mindestanforderungen“ (= nur Kommunikation und Angabe von Angeboten elektronisch) laut Bundesvergabegesetz, sondern wickeln das gesamte Verfahren (und die Direktvergaben) prozessgesteuert und ohne Medienbrüche durchgängig elektronisch ab  (= Datenorientierte Lösung) – nicht nur ein Up- und ein Download von Unterlagen ohne Prüfung, denn damit nutzt man die Vorteile und Einsparungspotentiale der e-Vergabe nicht!

Wenn schon ändern, dann richtig! 

Ziel unserer Software ist es, das gesamte Verfahren vollelektronisch und ohne Medienbrüche abzuwickeln. Das bedeutet, dass die Verfahrensunterlagen „ nur zum Lesen“ da sein sollten und alle  Informationen die man vom Bewerber und Bieter benötigt, direkt im Beschaffungsportal eingegeben werden. Einer der wesentlichen Punkte dafür ist, die Abbildung von sogenannten elektronischen Formblättern. Elektronische Formblätter sind online Formulare die ausfüllbare PDF ersetzen sollen. Die Bewerber und Bieter müssen alle geforderten Informationen direkt in die elektronischen Formblätter eintragen. Nur wenn alle Formblätter richtig und vollständig ausgefüllt sind, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot abgegeben werden! Weitere Informationen finden sie hier. Durch die medienbruchfreie Abwicklung können auch alle Auswertungen für die statistischen Meldungen für das BMWFW  oder das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) können automatisch gemäß den gesetzlichen vordefinierte Vorlagen inkl. CPV- und NUTS-Codes, erstellt und an die entsprechenden Stellen übermittelt werden. Weitere Informationen finden sie hier.