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ÖNÖRM Schnittstelle

ÖNORM-Schnittstelle für Auftraggeber und Bieter nach A 2063 als auch für B 2063 

Insbesondere das Bau- und Baunebengewerbe arbeitet mit standardisierten Leistungsbeschreibungen und Programme wie ABK und AUER sind weit verbreitet. Für die elektronische Abwicklung von Verfahren in diesen Bereichen ist es extrem wichtig, dass diese Datenträger über eine Schnittstelle in das Verfahren eingelesen werden kann. vemap stellt diese Schnittstelle sowohl für Datenträger nach A 2063 als auch für B 2063 für Auftraggeber und Bieter zur Verfügung. Datenträger werden also nicht als Download zur Verfügung gestellt, sondern über die Schnittstelle eingelesen und dabei auf Fehler oder nicht ÖNORM-konforme Inhalte überprüft und werden als Online Leistungsverzeichnis am Beschaffungsportal abgebildet. (Weitere Informationen zur Medienbruchfreien Abwickling finden Sie hier)

Die Bieter können entscheiden wie Sie das Leistungsverzeichnis ausfüllen möchten, dafür stehen drei Varianten zu Auswahl:

  1. Mit einem ÖNORM-Datenträger

Das Leistungsverzeichnis kann als ÖNORM-Datenträger heruntergeladen werden und vom Bieter in sein Auspreisungsprogramm eingespielt werden. Nach dem Auspreisen kann der Bieter den ÖNORM-Datenträger wieder über die Schnittstelle in das Verfahren einlesen. Beim Einlesen über die Schnittstelle wird überprüft ob der Datenträger nicht verändert wurde und ob alle geforderten Informationen wie Preise aller Preisanteile und vorgegebene Bieterlücken ausgefüllt wurden. Findet die Schnittstelle einen Fehler, wird der Bieter darauf hingewiesen und muss diese beheben um das Angebot abgeben zu können.

  1. Direkt im Online-Leistungsverzeichnis

Verfügt der Bieter über kein Auspreisungsprogramm so kann dieser das Leistungsverzeichnis direkt auf dem Beschaffungsportal entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers ausfüllen. Alle geforderten Informationen wie Preise aller Preisanteile und vorgegebene Bieterlücken müssen ausgefüllt werden, sonst kann das Angebot nicht abgegeben werden. Die Bieter werden auf alle Fehler hingewiesen.

  1. Mit Excel

Möchte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder online noch über ein Auspreisungsprogramm ausfüllen, so kann dieser das Leistungsverzeichnis als Excel herunter laden und auf seinem PC ausfüllen. Nach dem Ausfüllen kann der Bieter das Excel wieder über die Schnittstelle in das Verfahren einlesen. Beim Einlesen über die Schnittstelle wird überprüft ob das Excel nicht verändert wurde und ob alle geforderten Informationen wie Preise aller Preisanteile und vorgegebene Bieterlücken ausgefüllt wurden. Findet die Schnittstelle einen Fehler, wird der Bieter darauf hingewiesen und muss diese beheben um das Angebot abgeben zu können.

Egal auf welche Art und Weise der Bieter also das Leistungsverzeichnis ausfüllt, es gibt weder fehlerhafte Angebote, noch Rechenfehler! Sie erhalten nach der Angebotsöffnung sofort einen Preisvergleich per Mausklick über alle Angebote – unabhängig davon welche Variante der Bieter für das Auspreisen des Leistungsverzeichnisses verwendet hat.